Veranstaltungsdaten |
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Beginn: |
03.11.2023 12:30 |
Ende: |
03.11.2023 19:00 |
Beschreibung
VORTRAGRevolutioniert der EuGH den deutschen Beschäftigtendatenschutz? | Dr. Boris Dzida, Partner | Freshfields Bruckhaus Deringer Hamburg
INHALTSBESCHREIBUNG
§ 26 BDSG war bislang die zentrale Norm des deutschen Beschäftigtendatenschutzrechts. Nach einem wegweisenden Urteil des EuGH vom 30. März 2023 (C-34/21) dürfte § 26 BDSG in wesentlichen Teilen unanwendbar sein – so jedenfalls die erste Einschätzung der Datenschutzbehörden. Auf welche Rechtsgrundlagen können Arbeitgeber die Verarbeitung von Beschäftigtendaten jetzt noch stützen? Wo besteht Anpassungsbedarf (etwa bei den datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO)? Muss das BAG nun auch das Verhältnis zwischen DSGVO und BetrVG neu justieren und schränkt die DSGVO Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein? Kommt nun doch noch – nach jahrzehntelangen vergeblichen Anläufen – ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz?
ÜBER DEN DOZENTEN
Dr. Boris Dzida ist seit 2004 Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer und berät nationale und internationale Unternehmen bei komplexen Restrukturierungen, bei der arbeitsrechtlichen Begleitung von Fusionen und Übernahmen und der sich hieran anschließenden Integration. Er berät ferner zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht, zu arbeitsrechtlichen Compliance-Fragen und zu Workplace-Investigations. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.
Veranstaltungsort |
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Location: | Bucerius Law School |
Adresse: |
Jungiusstraße 6 20355 Hamburg |