Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht - 28.04.2023
mit Bucerius Academy Team
PREIS
Einzelbuchung 295,00 EUR zzgl. MwSt.Mehrfachbucherpreis* 250,00 EUR zzgl. MwSt.
- Folgebuchung derselben Person innerhalb eines Kalenderjahres
- zeitgleicher Buchung für mehrere Personen aus einem Unternehmen oder
- zeitgleicher Buchung einer Person für mehrere Termine der HFA-Reihe.
ÜBERSICHT SEMINAR
Datum: 28. April 2023Zeitraum: 12.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Ort: Bucerius Law School, Hamburg
AGENDA
12:00 – 12:30 Uhr Mittagsimbiss & Networking12:30 – 13:45 Uhr Vortrag 1
13:45 – 13:55 Uhr Pause & Networking
13:55 – 15:10 Uhr Vortrag 2
15:10 – 15:50 Uhr Pause & Networking
15:50 – 17:05 Uhr Vortrag 3
17:05 – 17:15 Uhr Pause & Networking
INHALTE
VORTRAG 1
Aktuelle Rechtsprechung mit Schwerpunkt Verfahrensrecht | Dr. Esko Horn
Materielles Arbeitsrecht ist die Grundvoraussetzung, um arbeitsgerichtliche Mandate seriös übernehmen zu können. Dies ist daher das unstreitige Pflichtprogramm. Jene Kenntnisse im Verfahren aber „auf die Straße“ zu bringen, empfinden viele als Kür. Dies ist ein Irrtum. So mag der Mandant materiell Recht haben. Dies nutzt aber nichts, wenn man beispielsweise den falschen Streitgegenstand gewählt hat, weil man irrtümlich vom Annahmeverzug ausging, tatsächlich aber ein Schadensersatzanspruch der richtige Ansatz gewesen wäre. Wer ein großes Schleppnetz in der Kammerverhandlung zurücknimmt, sollte dies nur tun, wenn er sich seiner Haftpflichtversicherung sicher ist. Wieso? Das soll in der Veranstaltung besprochen werden.
VORTRAG 2
Aktuelles Kündigungsschutzrecht | Corinna Knappe
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht
- Beweiswert
von Arbeitsunfäigkeitsbescheinigungen
VORTRAG 3
Mobiles Arbeiten | Dr. Henriette Norda
- Einführung mobiles Arbeiten
- Ausgestaltung des mobilen Arbeiten
- Beendigung des mobilen Arbeiten
VORTRAG 4
Erste
Erfahrungen aus der Praxis seit "dem Paukenschlag aus Erfurth" zur
Zeiterfassung aus kollektivrechtlicher Sicht | Heike Brodersen
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21) zur Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung hat viel Aufmerksamkeit erfahren. Inwieweit sich die Entscheidung auf Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobile Arbeit (Homeoffice) und andere Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit auswirken, soll aufgezeigt und diskutiert werden. Wird der Gestaltungsspielraum zum „Wie“ der Arbeitszeiterfassung genutzt oder warten die Betriebsparteien erneut auf eine Gesetzesänderung? Schließlich steht im Koalitionsvertrag der Ampel, dass im Dialog mit den Sozialpartnern geprüft werden soll, welchen Anpassungsbedarf es angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht gibt und dass weiterhin flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) möglich sein müssen.
ÜBER DIE SEMINARREIHE
Die H.F.A (Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht) und die Bucerius Education GmbH bieten auch 2023 wieder gemeinsam Weiterbildungsseminare mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an. Die Veranstaltungen für Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Praktiker*innen decken sowohl rechtspraktische Themen als auch Spezial- und Nischenthemen ab. In den Seminaren erfahren Sie alle relevanten Änderungen, bleiben auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und diskutieren aktuelle Entwicklungen mit den Dozenten.
ZIELGRUPPE
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und andere arbeitsrechtliche Praktikerinnen und Praktiker.TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht erfüllen durch den Besuch der Seminare ihre Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO (5 Stunden). Die Anerkennung der Fortbildungsstunden nach §15 FAO obliegt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
ANSPRECHPARTNERIN
simone.student@law-school.de
040 - 307 06 2955