Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht - 13.09.2024

mit Bucerius Academy Team


 
 
 
295,00 € (zzgl. 19 % MwSt.)

PREIS

Einzelbuchung 295,00 EUR zzgl. MwSt.
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ÜBERSICHT SEMINAR

Datum: 13. September 2024
Zeitraum: 12:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Ort: Bucerius Law School, Hamburg

AGENDA

12:00 – 12:30 Uhr Mittagsimbiss & Networking
12:30 – 13:45 Uhr Vortrag 1
13:45 – 13:55 Uhr Pause & Networking
13:55 – 15:10 Uhr Vortrag 2
15:10 – 15:50 Uhr Pause & Networking
15:50 – 17:05 Uhr Vortrag 3
17:05 – 17:15 Uhr Pause
17:15 – 18:30 Uhr Vortrag 4


INHALTE

 

VORTRAG 1

Prozessrisiko im Kündigungsschutzprozess - eine Bestandsaufnahme aus Arbeitgebersicht | Philipp Schulte

INHALTSBESCHREIBUNG

Das Risiko im Kündigungsschutzprozess war lange klar zu Gunsten der Arbeitnehmer verteilt. Grund hierfür war das im Laufe des Prozesses stetig zunehmende Annahmeverzugslohnrisiko. Eine günstige Arbeitsmarktlage sowie arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie einiger Instanzgerichte haben diese Ausgangslage (zum Teil) verändert. Zwei Jahre nach der aufsehenerregenden Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30.9.2022 – 6 Sa 280/22) betrachtet der Vortrag die Handlungsoptionen für Arbeitgeber und schildert Erfahrungen aus der Praxis, u.a. auch mit Blick auf KI-gestützte Outplacementbemühungen.


VORTRAG 2

Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen? Irrungen und Wirrungen rund um das Thema Annahmeverzug | Dr. Arendt Gast

INHALTSBESCHREIBUNG

Die jüngere Rechtsprechung zum Annahmeverzug und zur Anrechnung von böswillig unterlassenem Erwerb auf den Annahmeverzugslohn bietet Anlass zur Kritik. In dogmatisch keineswegs zwingender Weise ist die bisherige für Kündigungsschutzprozesse typische Risikoverteilung zulasten der Gekündigten verschoben und eine prozesstaktisch geprägte Praxis der Arbeitgeber:innen etabliert worden, die die Fronten in kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen unnötig verhärtet und zweifelhafte ökonomische und rechtspolitische Konsequenzen hat. Aus Sicht eines Anwalts für die Interessen der Beschäftigten soll erörtert werden, wie dieser Entwicklung begegnet werden kann.


VORTRAG 3

Aktuelle Rechtsprechung des LAG | Dr. Antje Skuderis-Witt

INHALTSBESCHREIBUNG

Erfahren Sie mehr zu den aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.


VORTRAG 4

KI am Arbeitsplatz: Navigieren an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz und Arbeitsrecht | Jan-Ove Becker

INHALTSBESCHREIBUNG

In dieser Präsentation besprechen wir die dynamische Beziehung zwischen KI und Arbeitsrecht. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen von KI-Technologien und der EU KI-Verordnung auf Einstellungspraktiken, Diskriminierungsfragen und Arbeitnehmerrechte. Entdecken Sie die wichtigsten rechtlichen Erwägungen bei der Implementierung von KI am Arbeitsplatz, einschließlich Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und algorithmischer Voreingenommenheit und der Beteiligungsrechte von Betriebsräten. Es gibt vertiefte Einblicke in aktuelle rechtliche Entwicklungen in Deutschland, Europa und „lessons learned“ aus dem erweiterten Ausland für alle, die sich in der sich schnell entwickelnden Landschaft von KI und Arbeitsrecht zurechtfinden müssen.


ÜBER DIE SEMINARREIHE

Die H.F.A (Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht) und die Bucerius Education GmbH bieten auch 2023 wieder gemeinsam Weiterbildungsseminare mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an. Die Veranstaltungen für Fachanwält:innen für Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Praktiker:innen decken sowohl rechtspraktische Themen als auch Spezial- und Nischenthemen ab. In den Seminaren erfahren Sie alle relevanten Änderungen, bleiben auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und diskutieren aktuelle Entwicklungen mit den Dozent:innen.


ZIELGRUPPE

Fachanwälti:nnen für Arbeitsrecht und andere arbeitsrechtliche Praktikerinnen und Praktiker.
Fachanwält:innen für Arbeitsrecht erfüllen durch den Besuch der Seminare ihre Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO (5 Stunden).


TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Fachanwält:innen für Arbeitsrecht erfüllen durch den Besuch der Seminare ihre Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO (5 Stunden). Die Anerkennung der Fortbildungsstunden nach §15 FAO obliegt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.


ANSPRECHPARTNERIN

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Simone Student:
simone.student@law-school.de
040 - 307 06 2955








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1
12.00 Uhr: Networking beim Mittagsimbiss
2
12.30 Uhr: Prozessrisiko im Kündigungsschutzprozess – eine Bestandsaufnahme aus Arbeitgebersicht | Philipp Schulte
3
13.45 Uhr: Kurze Kaffeepause
4
13:55 Uhr: Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen? Irrungen und Wirrungen rund um das Thema Annahmeverzug | Dr. Arendt Gast
5
15.10 Uhr: Kaffeepause & Networking
6
15.50 Uhr: Aktuelle Rechtsprechung des LAG | Dr. Antje Skuderis-Witt
7
17.05 Uhr: Kurze Kaffeepause
8
17.15 Uhr: KI am Arbeitsplatz: Navigieren an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz und Arbeitsrecht | Jan-Ove Becker